Katzhütte: Offen für Gespräche mit den Bewohnern
Ortstermin in Gemeinschaftsunterkunft erfolgt – viele Vorwürfe entkräftet

27.02.2008
Saalfeld, am 26. Februar 2008
_Saalfeld. Vertreter des Landratsamtes, der Verwaltungsgemeinschaft, der Gemeinde und des Asylbewerberheims in Katzhütte haben am Dienstagmorgen die Gemeinschaftsunterkunft besucht, um sich vor Ort ein Bild von der Lage zu verschaffen und mit den Bewohnern ins Gespräch zu kommen. Auslöser für den Besuch war ein Protestbrief einiger Flüchtlinge über die Zustände und die Behandlung in der Unterkunft und durch die Ausländerbehörde.
Tatsächlich sorgt das Auftreten von Schimmel in einem der beiden Bungalows seit längerer Zeit für Unmut zwischen den Bewohnern und der Heimleitung. Trotz vielfacher baulicher Veränderungen kam es aufgrund unzureichender Belüftung immer wieder zu einer hohen Luftfeuchte, die das Auftreten von Schimmel begünstigt. Neben weiteren Appellen an ein vernünftiges Durchlüften setzt sich das Landratsamt mit dem Eigentümer der Immobilie, der Landesentwicklungsgesellschaft (LEG) in Verbindung, um bauliche Verbesserungen vorzunehmen.
Viele andere Vorwürfe entbehren jeglicher Grundlage. So ist es nicht korrekt, dass die Heimleitung ab 17 Uhr das warme Wasser abstellt. Tatsächlich wird zwischen 21 Uhr und 5 Uhr die Wassertemperatur geringfügig gedrosselt. Die Gemeinschaftsküche ist von 16.30 Uhr bis 20 Uhr aus Brandschutzgründen vorübergehend geschlossen, weil dort mehrfach Elektroherde angelassen wurden, ohne dass sich jemand im Raum befand. Darüber hinaus gibt es weitere Kochmöglichkeiten, die den Bewohnern jederzeit zur Verfügung stehen. Seife und Toilettenpapier werden 14-tägig ausgegeben und stehen auf Nachfrage auch darüber hinaus zur Verfügung.
Sowohl von der Kreisverwaltung als auch von Bewohnern des Dorfes gab es Angebote für Deutschkurse, die nur auf geringes Interesse gestoßen sind und deshalb nicht realisiert wurden.
Die Bewohner bekommen in der Regel monatlich rund 60 Euro Bargeld ausgezahlt, zusätzlich werden für rund 106 Euro Gutscheine ausgereicht. In wenigen Einzelfällen erhalten die Flüchtlinge lediglich Gutscheine, da sie gegen gesetzliche Auflagen verstoßen haben.
Den Bewohnern der Einrichtung stehen die gleichen Angebote der örtlichen Infrastruktur zur Verfügung wie den anderen Einwohnern von Katzhütte.
Die Flüchtlinge können sich entsprechend der Ausländergesetzgebung im Landkreis frei bewegen. Wenn sie den Landkreis verlassen wollen, müssen sie einen Urlaubsschein ausfüllen. Fahrten zu Arztbesuchen sind selbstverständlich jederzeit möglich.
Die Heimleitung musste in der Vergangenheit mehrfach aus Brandschutzgründen defekte Elektrogeräte vom Sperrmüll einziehen, die die Bewohner dort aufgestellt hatten.
Bei den Flüchtlingen handelt es sich um Menschen, die zum Teil unter dramatischen Umständen nach Deutschland gekommen sind. Sie unterliegen der Ausländergesetzgebung, die für den Aufenthalt in der Bundesrepublik bestimmte Auflagen macht. Das führt zum Teil bei den Menschen zu Unzufriedenheit und Spannungen, zumal Menschen der unterschiedlichsten Herkunft mit unsicherer Zukunft dort zusammenleben müssen. Deswegen ist es umso mehr zu begrüßen, wie offen die Gemeinde Katzhütte für die Sorgen und Belange der Flüchtlinge ist und wie sehr sich viele Bewohner in das Gemeindeleben integrieren.
Die Vertreter der Verwaltung haben nochmals betont, dass sie jederzeit zusammen mit dem Bürgermeister und den Gemeindevertretern Gespräche führen wollen, um ein vernünftiges Zusammenleben von Flüchtlingen und den anderen Einwohnern von Katzhütte zu garantieren.
Peter Lahann
Fachdienst Medien und Kultur